Unfallchirurgie und Handchirurgie

Leitung  Chefarzt Prof. Dr. med. Jörg Hammer

FA für Chirurgie und Spezille Unfallchirurgie
Handchirurgie
D-Arzt
Chefarzt Abteilung Unfall-und Handchirurgie
Ärztlicher Leiter der Klinik

Handchirurgie

In unserer Abteilung für Handchirurgie werden alle Erkrankungen im Bereich der Hand, sowohl angeborene als auch erworbene, behandelt. Neben der operativen Therapie, welche auf sehr hohem Niveau durch ausgebildete Handchirurgen durchgeführt wird, werden viele konservative Behandlungsmöglichkeiten eingesetzt. Das Behandlungsschema wird individuell entsprechend dem Erkrankungsstadium angepasst. Wir führen wiederherstellende als auch gelenkerhaltende Operationen durch.

Indikationen/Therapien:

  • Abnutzungsveränderungen im Bereich der Hände
  • Unfälle und unfallbedingte Schäden der Hand
  • Spätfolgen von Band-, Sehnen- und Knochenverletzungen
  • rheumatische Veränderungen der Sehnen und Gelenke
  • angeborene Fehlbildungen
  • aseptische Nekrosen (Durchblutungsstörungen einzelner Handknochen)
  • Tumoren
  • Morbus Dupuytren (Strangbildung der Hohlhand und der Finger)
  • Dekompressionen von Nerven und Sehnen (Beseitigung von Nerven- und Sehnenengpässen)
  • Sehnenplastiken (Ersatz von Sehnen)
  • Gefäß- und Nervenverletzungen
  • Athroskopie der Hand

Unfallchirurgie

Die Unfallchirurgie ist ein Teilgebiet der Chirurgie und umfasst die operative Behandlung und Wiederherstellung von traumatisch geschädigten Körperstrukturen bzw. Organen.

Zu den typischen Aufgaben der Unfallchirurgie zählt die Versorgung von Verletzungen des Bewegungsapparats, wie zum Beispiel von Knochenfrakturen und Weichteilverletzungen der Muskeln und Sehnen.

Ebenso zählen oft dazu Unfälle, welche wir als Thonbergklinik im D-Arzt-Verfahren behandeln. Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls (hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von der oder zur Arbeit). Es kommt also nur in den Fällen zur Anwendung, in denen eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten für die Behandlung übernimmt. Danach hatte die Krankenkasse auf Wunsch der Berufsgenossenschaft deren Unfallverletzte anzuhalten, sofort nach der Krankmeldung und vor der ersten Inanspruchnahme des Kassenarztes einen von der Berufsgenossenschaft bezeichneten Facharzt (Durchgangsarzt) zu Rate zu ziehen.

Wir übernehmen unter Anderem folgende Aufgaben:

  • Feststellung der medizinischen Diagnose und Ermittlung des Sachverhaltes (z. B. ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt)
  • fachärztliche Erstversorgung
  • Erstellung des Durchgangsarztberichtes für den Unfallversicherungsträger
  • falls nötig Hinzuziehen von anderen Fachärzten

Wir legen weiterhin fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll.  Die meisten Patienten verbleiben in der Behandlung eines Facharztes für Allgemeinmedizin. Der D-Arzt hat allerdings die Möglichkeit, sogenannte Nachschauen durchzuführen. So muss der Patient u. a. zum Abschluss der Behandlung noch einmal zum Durchgangsarzt, da dieser das gesamte Heilverfahren steuert. Außerdem darf nur der Durchgangsarzt Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Prothesen) verordnen. Dieses Vorgehen nennt man berufsgenossenschaftliches Verfahren (kurz BG-liches Verfahren). Der Durchgangsarzt ist nur für Arbeitsunfälle, nicht jedoch für Berufskrankheiten zuständig. Für private Unfälle sind die Krankenversicherung und die private Unfallversicherung zuständig.