Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet Menschen die einen Arbeitsunfall hatten, von ganz speziellen Ärzten behandeln zu lassen. Diese Ärzte müssen spezielle fachliche Fähigkeiten besitzen, bereit sein, bestimmte Pflichten zu übernehmen, und entsprechend ausgestattete Behandlungsräume haben. Konkret bedeutet dies: Der D-Arzt – in der Thonbergklinik – ist ein persönlich besonders qualifizierter und medizinisch-technisch besonders ausgestatteter Chirurg mit umfassender unfallmedizinischer Erfahrung. Der D-Arzt wird von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellt. Sie überprüfen ebenso, ob er die Qualitätsanforderungen erfüllt. Der D-Arzt muss sich regelmäßig weiterbilden und er muss eine unfallärztliche Bereitschaft sicherstellen. Die Ermächtigung zur speziellen D-ärztlichen Behandlung liegt vor.
D-Arzt
Prof. Dr. med. Jörg Hammer
FA für Chirurgie und Spezille Unfallchirurgie
Handchirurgie
Chefarzt Abteilung Unfall-und Handchirurgie
Ärztlicher Leiter der Klinik